Vereinbarungen

Die Grundlage einer Psychotherapie (PT) stellt die Arbeitsbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn dar. Um diese positiv zu gestalten, bedarf es einiger grundsätzlicher Regeln.

  1. Dauer der Sitzungen 

Eine Therapieeinheit hat die Dauer von 50 Minuten, Paar- ud Familiengespräche dauern 90 Min.

  1. Häufigkeit der Sitzungen

Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Indikation und Problemstellungen, kann zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat liegen und wird gemeinsam vereinbart. Regelmäßigkeit fördert den Therapieerfolg!

3. Dauer der Therapie

Die Dauer einer Behandlung hängt von ihrer Ausgangslage und ihren Zielen ab. Sollten Sie aus welchen Gründen immer, eine Therapie abbrechen wollen so ist das Ihr gutes Recht, jedoch bitte ich Sie um zeitgerechte Information und um ein Abschlussgespräch. Erfahrungsgemäß können Sie durch dieses Reflektionsgespräch selbst auch besser abschließen.

  1. Absagen

Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher abgesagt werden. Wird nicht oder knapper abgesagt, ist das Honorar für die vereinbarten Einheiten zu entrichten. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

5. Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden.

  1. Sonstiges

Parallele Einzeltherapie oder Therapiegruppen bei anderen PsychotherapeutInnen oder „HeilerInnen“ gehören gut geplant und dem Therapieziel angepasst. Daher bitte ich Sie mich zu informieren, falls sie noch zusätzliche therapeutische Angebote wahrnehmen.

  1. Kontaktinformationen
    Bei Änderung ihrer Kontaktinformationen informieren Sie mich bitte umgehend.
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